Die Änderungskündigung - was ist das?

by Carlos
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Die Änderungskündigung - was ist das?

Auch mir wurde vor ein paar Jahren das “Glück” einer Kündigung zuteil. Vorab: Es ist nicht das Ende der Welt und zum Glück können wir uns in Europa über ein doch recht gut ausgebautes soziales Netz freuen, dass einen Absturz in die Armut verhindert. Ich empfinde es sogar rückblickend gesehen, als äußert positiv, in junge Jahren kurz arbeitslos gewesen zu sein, da es mich jetzt im mittleren Alter ruhiger schlafen lässt, auch wenn eine Kündigung drohen sollte. Damals war es eine betriebsbedingte Kündigung und ich hatte das Pech, noch in der Probezeit zu sein. Es gab damals keine Möglichkeit, es abzuwenden.

Aber oftmals versuchen Unternehmen, Mitarbeiter aus wirtschaftlichen Gründen oder weil diese ihnen unbequem wurden, zu entlassen. Dies ist nicht immer rechtlich einwandfrei, aber der Arbeitnehmer kennt sich nicht gut genug aus, ist vielleicht auch eingeschüchtert durch die Art und Weise, wie seine Vorgesetzten auftreten.

Da es einen Bekannten von mir betraf, bin ich über den Begriff der Änderungskündigung gestolpert. Vorab: Ich bin ein juristischer Laie und diese Ausführungen sind keine rechtliche Beratung. Ich habe die Informationen aber nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen.

Worum es sich bei der Änderungskündigung handelt, möchte ich nun im Folgenden kurz umreißen.

Was ist die Änderungskündigung?

Bei der Änderungskündigung handelt es sich um eine vom Betrieb ausgesprochene Kündigung, die sozial gerechtfertigt sein muss. Das besondere ist, dass diese Kündigung bereits ein Angebot für ein neues Arbeitsverhältnis beinhaltet. Meist wird dabei der Unternehmer versuchen, eine für sich bessere und für den Arbeitnehmer gleichzeitig schlechtere Position durchzusetzen (längere Arbeitszeiten bei gleichem Lohn, Lohnkürzung oder vergleichbares).

Dabei muss eine der folgenden Kündigungsgründe vorliegen:

  • Personenbedingter Grund
  • Verhaltensbedingter Grund
  • Betriebsbedingter Grund

Formal orientiert sich die Änderungskündigung an den sonst üblichen Kündigungen. Was gerade in Zeiten von COVID-19 interessant ist: Ist eine Änderungskündigung rechtens?

Die Maßnahmen, vor allem die Lockdowns, haben dazu geführt, dass viele Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Die ersten beiden Punkte, personenbedingter und verhaltensbedingter Grund, werden in dem Fall nicht greifen, bestenfalls der betriebsbedingte Grund. Da die Änderungskündigung sozial verträglich sein soll, müssen zunächst sanftere Mittel geprüft werden. Hier schlägt insbesondere die Kurzarbeit zu, dessen Durchsetzung während der Corona-Pandemie erleichtert wurde.

Was sollte man tun, wenn man die Kündigung erhält?

Grundsätzlich sollte man bei jeder Art von Kündigung rechtlichen Beistand zu rate ziehen, vor allem wenn man sich selbst kaum mit der Materie auskennt. Oft werden Abfindungen nicht gezahlt, Sonderzahlungen zurückgefordert oder einfach das Recht gebrochen, indem Fristen nicht eingehalten werden. Nicht immer steckt dahinter eine Bösartigkeit des Unternehmens, gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen ist man in rechtlichen Sachfragen nicht so firm, wie eine Rechtsabteilung eines großen Konzerns.