Fahrradbeleuchtung - wichtige Vorschriften und worauf Sie achten sollten

by Peter
6 Minuten
Fahrradbeleuchtung - wichtige Vorschriften und worauf Sie achten sollten

Während des Corona Lockdowns wurde ich Zeuge eines interessanten Schauspiels. Nachdem bei uns in Nürnberg die Inzidenzen über 100 lagen, mussten Kinder zu Hause betreut werden. So mussten wir uns um das ganztägige Entertainment eines Kindes kümmern. Dazu gehörte es ihm Bewegung zu verschaffen, was mit dem Fahrrad ideal war. Vor allem deshalb, weil sämtliche Spielplätze gesperrt waren. Auf einer unserer Touren dann die Überraschung: plötzlich stolperten wir in eine Polizeikontrolle im Park. Vor und hinter uns wurde dort seitens der Gesetzeshüter kräftig Kasse gemacht. Und zwar deshalb, weil die Leute beim Thema Fahrradbeleuchtung nicht korrekt unterwegs waren. Daher versuche ich die wichtigsten Punkte zum Thema zu erläutern.

Polizeikontrollen bei Radfahrern - saftige Strafen sind möglich

In unserem Fall war es so, dass sich die Polizei im Marienbergpark Nürnberg strategisch klug postiert hatte. Es war an der Kreuzung zweier vielbefahrenen Wege. Dort hielten sie jeden Fahrradfahrer an und kontrollierten die Leuchten. So etwas hatten wir noch nie gesehen. Denn in normalen Zeiten kümmert man sich nicht darum. Aber offenbar war auf den Autobahnen und Landstraßen mangels Verkehr nicht genug Geld zu holen. Also musste man die Quoten anders erfüllen. Und das klappte gut. Hier ein Blick in den Bußgeldkatalog:

Bußgeldkatalog zur Fahrradbeleuchtung:
Fahrrad ohne Licht bzw. mit defektem Licht 20 €
...mit Gefährdung anderer 25 €
...bei Unfall oder Sachbeschädigung 35 €

Die Polizei ließ sich von jedem Fahrradfahrer die Beleuchtung einschalten und vorführen. Das meiste Geld wurde damit verdient, dass viele der Lampen nicht funktionierten. Manche hatten aber auch gar keine Lampe dran. Sie wurden ebenfalls bestraft. Doch wie macht man es richtig?

Fahrradbeleuchtung - wichtige Gesetze und Vorschriften

Immer dann, wenn jemand mit einem Fahrrad eine öffentliche Straße betritt, treten automatisch bestimmte Regeln und Vorschriften in Kraft. Darunter sind Vorgaben zu den "Lichttechnischen Einrichtungen". Diese Regelungen erstrecken sich sowohl auf die Beleuchtung an der Frontseite als auch auf die Rückstrahler.

Früher gab es eine Vorgabe, dass Fahrradlichter nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn sie von einem Dynamo angetrieben werden. Auf der Vorderseite musste das Licht weiß sein, der Rückstrahler leuchtet in rot.

Mittlerweile hat sich das geändert. Zugelassen sind heute auch batteriebetriebene Beleuchtungssysteme. Man muss dazu sagen: Gut so! Denn beim Dynamo reißt mal ein Kabel ab, oder es gibt einen Wackelkontakt und schon ist das Fahrrad untauglich für den Verkehr. Dann heißt es: finde den Fehler.

Eine Leuchte mit Batterie / Akku dagegen ist sehr praktisch. Und wer Ersatzbatterien dabei hat, der muss sich keine Sorgen machen. Dementsprechend hat sich auf dem Markt für Fahrradlampen so einiges getan. Sehen wir uns zum Beispiel die velmia Fahrradlampe für vorne an. Es wird ein Silikonband an die Lenkstange montiert, die Lampe lässt sich per Klicksystem installieren. Wenn sich der enthaltene Akku dem Ende nähert, dann lässt er sich per USB Kabel einfach wieder aufladen. Geht das Gerät kaputt, dann kauft man ein neues und muss nicht das ganze Fahrrad auf Wackelkontakte oder Fehler im Kabel absuchen.

Auf der Rückseite, wie bereits erwähnt, muss sich eine rote Lampe befinden. Auch hier ist es mittlerweile egal, ob sie per Kabel und Dynamo funktioniert, oder mit einer Batterie bzw. per Akku betrieben wird.

In dieser Hinsicht gibt mittlerweile richtig gute Sachen. Wo früher einfach nur eine Glühlampe in einem Kasten war, ist heute echte High-Tech verbaut. Es ist zum Beispiel möglich ein Fahrrad Rücklicht mit Bremsfunktion zu nutzen, oder mit zusätzlich eingebautem Lichtsensor. So schaltet sich die Beleuchtung automatisch an. Auch das ist StVZO - konform.

In der StVZO wird übrigens ganz genau beschrieben, wie stark eine Lampe sein darf und welche Eigenschaften sie sonst noch haben muss. Daher ist es wichtig für Sie als Endverbraucher sich welche auszusuchen, die hierzulande eine Zulassung haben. Sich bei Amazon Produkte aus China zu bestellen oder aus dem Urlaub in Ägypten welche mitzubringen - das kann böse enden, wenn dort kein Siegel drauf ist, wo explizit die Zulassung hier bestätigt wird.

Reflektoren auf Fahrrädern - das sollte man beachten

Neben der direkten Beleuchtung von Fahrrädern ist zu beachten, dass auch Reflektoren mit ins Paket gehören. Sie sollen Licht zurückwerfen, von dem man als Radfahrer angestrahlt wird, zum Beispiel von einem Auto.

An der Frontseite des Rads muss sich ein großer, weißer Reflektor befinden. Hinten ist es ein großer roter. Früher mussten es hinten sogar zwei sein, aber das wurde abgeschafft.

Zudem ist es Pflicht die Pedalen auf beiden Seiten mit gelben Reflektoren auszurüsten. Ebenso sind Reflektoren in den Speichen vorgeschrieben.